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  • GOÄ-Ziffer 281 – Tranfusion 1. Blutkons. bei Neugeborenem


      GOP: 281 Gebühr in Euro: 26.23 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen - einschließlich Nabelvenenkatheterismus Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -

    "Die Leistung nach Nummer 281 kann nur einmal je Behandlungstag berechnet werden.
    Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 281 und mit den Gebühren abgegolten.
    Die Infusion von Albumin oder von Präparaten, die als einzigen Blutbestandteil Albumin enthalten, ist nicht nach der Leistung nach Nummmer 281 berechnungsfähig.,"","","","","","","""

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 281 berechnungsfähig.



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