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Datenschutz Verfahrensverzeichnis Arztpraxis
eine Datei hat teramed erstellt in: Qualitätsmanagement in der Arztpraxis
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Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten
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Ein uns bekannte Arztpraxis muss bzgl. der Einhaltung des Datenschutzes Rechenschaft ablegen und sind jetzt natürlich ganz schön gefordert. Es wurde zwar immer wieder über die Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesprochen, aber so richtig wusste niemand, was man dann auch tun muss. Einen Datenschutzbeauftragten muss man benennen, wenn mehr als neun Mitarbeiter regelhaft mit personenbezogenen Daten umgehen. Das dürfte zwischenzeitlich einen Großteil der Arztpraxen betreffen, zumal sich viele Einzelpraxen zu Gemeinschaftspraxen zusammenschließen. Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Schweigepflicht_2014.pdf Weiterhin darf der Datenschutzbeauftragte nicht der Praxisinhaber selbst sein und muss qualitative Mindestvoraussetzungen erfüllen: Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Schweigepflicht_2014.pdf So weit so gut: wenn eine MFA eine Fortbildung zur Datenschutzbeauftragten macht, wie sieht dann die praktische Umsetzung aus? Muss im Rahmen des Qualitätsmanagement dann alles einfach dokumentiert werden? Und welche Punkte genau?
- 1 Antwort
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Verpflichtungserklärung auf die SchweigepflichtEs ist sinnvoll diese Erklärung zur Schweigepflicht von neuen Mitarbeiter (MFA, Ärzte) also auch Personen ausfüllen zu lassen, die für Fremdfirmen (EDV-Firmen) arbeiten. Ich bin heute von meinen Praxisinhabern über den Umfang meiner Verschwiegenheitspflicht belehrt worden. Mir sind die anhängend abgedruckten Bestimmungen bekannt gegeben worden. Es wurde mir erläutert, dass ein Verstoß gegen das ärztliche Berufsgeheimnis nicht nur eine Berufspflichtverletzung darstellt, sondern auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet. Mir ist bekannt, dass sich meine Schweigepflicht auf alles, was mir in Ausübung oder aus Anlass meiner Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, erstreckt;sich die Verschwiegenheitspflicht auch auf schriftliche Mitteilungen des Patienten, Aufzeichnungen über den Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde beziehtsich meine Verschwiegenheitspflicht auch erstreckt auf die internen Praxisverhältnisse sowie die mir bei meiner Tätigkeit bekannt gewordenen persönlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse der Ärzte und der anderen Mitarbeiter;die Verschwiegenheitspflicht gegenüber jedermann besteht, so auchgegenüber meinen eigenen Familienangehörigengegenüber Familienangehörigen des Patientengegenüber anderen Ärztengegenüber Arbeitskollegen, soweit eine Mitteilung nicht aus dienstlichen Gründen erfolgtgegenüber demjenigen, der von der betreffenden Tatsache bereits Kenntnis erlangt hatmeine Verschwiegenheitspflicht auch nach dem Tode des Patienten weiterbesteht;meine Verschwiegenheitspflicht auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses fortbesteht.Über die gesetzlichen Bestimmungen zum Zeugnisverweigerungsrecht bin ich belehrt worden. Ich werde bei Gericht und Behörden über Tatsachen, die mir bei meiner Tätigkeit bekannt werden, ohne vorherige Genehmigung der Ärzte nicht aussagen oder sonst Auskunft erteilen. Ein Exemplar dieser Erklärung ist mir ausgehändigt worden .........................., den ............... (Unterschrift Mitarbeiterin) Bestätigt: ............................................................................. (Praxisinhaber)