Mit den Gebühren für die Leistung nach Nummer 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
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GOÄ-Ziffer 398 – Höchstwert für Lst. nach Nr. 397, je Tag
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GOP: 398
Gebühr in Euro:
44.30 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag
Mit den Gebühren für die Leistung nach Nummer 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
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