Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 350, 351, 355, 356, 357, 360, 361, 5295, 5300, 5301, 5302, 5303, 5304, 5305, 5306, 5307, 5308, 5309, 5310, 5311, 5312 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 5357 – Embolisation einer o. mehrerer Aterie(n)
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GOP: 5357
Gebühr in Euro:
204.01 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 350, 351, 355, 356, 357, 360, 361, 5295, 5300, 5301, 5302, 5303, 5304, 5305, 5306, 5307, 5308, 5309, 5310, 5311, 5312 berechnungsfähig.
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