Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung.
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GOÄ-Ziffer 5298 – Zuschlag zu den Leistungen Nr. 5010-5290
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GOP: 5298
Gebühr in Euro:
0.00 €
Steigerungsfaktor:
1,0 – Zuschlag
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung.
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