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Ralph Jäger

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Stellenanzeigen für MFA und Ärzte in der Arztpraxis / MVZ

GOÄ-Ziffern Online - Gebührenordnung für Ärzte

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Beiträge erstellt von Ralph Jäger

  1. Hallo DrFlo,

    ich habe gerade noch einmal mit unserer "Praxismanagerin" gesprochen, die das eigentlich regelt.

    Die Reinigungskraft kommt 2 mal wöchentlich, sie empfiehlt aber auch die Grundreinigung mindestens 3 mal wöchentlich. Danke für den Tipp, wir stellen jetzt auf 3 mal wöchentlich um.

    vor 32 Minuten schrieb DrFlo:

    aber wie handhaben Sie die Reinigung konkret, wenn die Putzkraft nur 2x/Woche kommt ?

    Flächendesinfektion nach der Abendsprechstunde ... machen das Ihre MFA ? Wer leert die Mülleimer aus ?

    Bezüglich des Fußbodens haben wir in allen Praxen ca. 2x3 m große, eingelassene, Schmutzfänger installiert. Das hat die Problematik bei Regen, Schnee und Matsch fast vollständig aufgefangen.

    Die TFT-Monitore werden zweimal wöchentlich durch die Reinigungsfirma abgewischt. Ich denke, dass das reicht.

    Die Stühle und Waschbecken werden nur 2x wöchentlich gereinigt, vielleicht sollten wir dass verbessern.

    Die tägliche Wischdesinfektion wird bei uns von den Medizinischen Fachangestellten übernommen, das hat sich bei uns so eingebürgert.

    Vom Bauchgefühl denke ich, dass die MFA in Punkto Hygiene die Verantwortung mit übernehmen sollten. Dazu würde ich aber auch gerne mal eine MFA hören, was diese dazu denken. :) Soll das lieber die Reinigungskraft übernehmen?

    Die Mülleimer ist ein Problem: diese sollten definitiv täglich geleert werden und die Reinigungskraft kommt nur 2 mal (jetzt 3 mal) wöchentlich.

    Im Endeffekt werden wir uns mit unserem Reinigungsplan eher an Deinen anpassen. Vielleicht könntest Du diesen Reinigungsplan auf Teramed.de zu Verfügung stellen?

    Grüße

    Ralph

  2. vor 1 Stunde schrieb b_a_t_68:

    Allerding müssen auch wir den Schein hierfür ausfüllen.

    Die Nummeretiketten haben wir extra, wovon wir aufs das abgenommene Blut sowie auf den Schein je eine Etikette drauf kleben.

    Müsst ihr den Schein "per Hand" ausfüllen, wird dieser nicht automatisch ausgedruckt?

    Ich kann die Nutzung eines Etikettendruckers nur empfehlen. Vielleicht stellt euch das Labor diesen kostenlos zu Verfügung?

    Zumindest unser Labor hat alle Geräte (Etikettendrucker, VPN-Router) kostenlos bereitgestellt, die Software überall installiert und alle geschult.

  3. Hallo @DrFlo,

    ich habe jetzt mal nachgesehen:

    unsere Reinigungsfirma (sehr zuverlässig und hygienisch einwandfrei) rechnet für 212 qm einen Wochenpauschalpreis von 143,50 € zzgl. MwSt. ab. Gereinigt wird bei uns zwei mal wöchentlich.

    Hochgerechnet wären das 870€ auf die 320qm von Ihnen.

     

    Am 14.11.2016 um 22:15 schrieb DrFlo:

    Sie benötigt dafür ca. 2 Stunden an 5 Tagen der Woche

    Das ist ja spannend: möchten Sie tägliche Reinigung und was beinhaltet diese ?

  4. Hallo m.das und vielen Dank für diese wertvolle Diskussionsgrundlage :)

    ich finde diese angesprochenen Punkte sehr wichtig. Wenn ein neuer Prozess eingeführt wird, sollen nicht noch mehr Fehlerquellen entstehen und eine definitive Arbeitserleichterung im Vordergrund sein.

    Für die Online-Laboranforderung gibt es unterschiedliche Programme (abhängig vom Labor), die sich auch in der Bedienung unterschiedliche verhalten. Zusätzlich muss eine gesicherte Verbindung zum Labor, entweder mittels Spezialprogramm oder extra Gerät, aufgebaut werden.

    Zur Etikettierung der Abnahmeröhrchen, wurde uns vom Labor ein Spezialdrucker zu Verfügung gestellt.

    Du hast vollkommen recht: bei den meisten Laboranforderungen (die via EBM abgerechnet werden können), ist ein schriftlicher "Laborschein" zusätzlich nötig. Bei uns wird dieser aber automatisch bei einer Laboranforderung mit ausgedruckt.

    In unserer Praxis läuft es bei so ab:

    • die Ärztin / der Arzt legt die Laborparameter im Behandlungs- / Sprechzimmer mittels dem Laborprogramm fest. Alternativ können auch Laborabnahmen geplant werden oder die MFA legt die Parameter bei der Blutabnahme fest.
    • Sobald dieser Auftrag an das Labor gesendet wird, werden im Labor die Etiketten und, falls nötig, ein zusätzlicher Laborschein ausgedruckt.
    • Der Patient wird dann zur Blutabnahme weitergeführt, die MFA kann sich, anhand der Etiketten, orientieren, welche "Röhrchen" abgenommen werden müssen.
    vor 23 Minuten schrieb m.das:

    Parameter werden vom Arzt eingegeben, MFA füllt es aus, Schein zur Kontrolle und Unterschrift an Arzt zurück,

    Diesen Schritt vermeiden wir. Die "Endkontrolle" erfolgt sofort.

    An Vorteilen sehe ich:

    • Nutzung von jedem Arbeitsplatz aus (funktioniert natürlich bei der manuellen Papiervariante auch)
    • Bestimmung der Parameter vor der Blutabnahme durch Arzt im Behandlungszimmer => keine Zwischenschritte nötig
    • Nutzung von Profilen (gibt es bei der Papiervariante auch)
    • schnelles Auffinden von "Raritäten", z.B. Antikörper gegen xyz, durch Suchfunktion
    • Vermeidung der Fehlerquelle "falsche Etikettierung": auf dem Etikett ist noch einmal der Name aufgedruckt. In der "papierform" mussten wir zu einer Etikettennummer den Patienten zuordnen

    Es gibt aber auch Nachteile:

    • Zusätzliche Hard- und Software in der Praxis, Einarbeitung der MFA und Ärzte
    • Wenn die Verbindung zum Labor (v.a. vormittags) ausfällt, muss wieder auf die "papierform" zurückgegriffen werden. Konkret kann man nur dann Etiketten und Anforderungen ausdrucken, wenn man mit dem "Labor verbunden" ist.

    Mich würden auch eure Erfahrungen hierzu interessieren, es ist natürlich nicht alles "Gold" was glänzt.

    Wie ist euer Prozess "Blutabnahme" organisiert? Nutzt ihr die Online-Laboranforderung?

  5. Hallo DrFlo und herzlich willkommen auf Teramed :)

    mit der gleichen Problematik waren wir auch konfrontiert: eine 450€ Reinigungskraft leistete, je nach Person und Engagement, gute Arbeit. Dennoch muss der Urlaub der Reinigungskraft überbrückt werden und die Reinigung wird oft nach "Lust und Laune" der Person durchgeführt.

    Wir haben zwischenzeitlich eine professionelle Reinigungsfirma für eine 200qm und eine 150qm große Arztpraxis beauftragt. Ich werde mich mal nach den aktuellen Kosten erkundigen und diese hier hereinstellen. Soweit ich es in Erinnerung habe, waren die Kosten auch nicht sehr viel höher, als durch eine 450€-Kraft.

    Allerdings ist seit der Umstellung die Qualität der Reinigung und die Zuverlässigkeit deutlich gestiegen.

    Grüße

    Ralph Jäger

  6. Hallo ind herzlich willkommen auf Teramed ?

    Injektionen und Infusionen fallen in der Arztpraxis unter den Begriff "delegierbare Leistungen". Konkret muss der Arzt bzw. Praxisinhaber diese Aufgabe zumindest mündlich an die MFA / Arzthelferin delegieren. Eine schriftliche Dokumentation ist nicht nötig,

    Diese Datei könnte Dir evtl. nützlich sein:

    Im Praxisalltag ist es üblich, dass erwartet wird, das die Medizinische Fachangestellte nach der Ausbildung die i.m. und s.c. Injektion beherrschen und auch durchführen.

    Bei der Infusion überzeugt sich der Praxisinhaber / Arzt in der Regel vorher, ob die MFA diese Aufgabe durchführen kann.

    Ich hoffe, ich konnte Dir damit weiterhelfen. Falls Du noch Fragen hast, dann stelle Sie einfach in dieses Forum für Praxismanagement / MFA

    Was meinst Du mit "angelernte Arzthelferin"?

    Grüsse

    Ralph

  7. Hallo Annett,

    easypep kostet 19€ für 20 aktive Mitarbeiter und 4 Standorte monatlich (https://easypep.de/de/signup)

    vor 54 Minuten schrieb Annett Müller:

    Ich möchte gerne die  einzelnen Mitarbeiterinnen über die "Überschneidungszeit" und Mittagszeit halbstündlich einteilen.  Schwierig macht es das wir nicht geschlossen haben und immer irgendwer in der Pause ist und eine andere MFA dafür da sein muss.

    Ja, das ist wirklich schwierig, da wird man um eine "halbstündliche Einteilung" nicht herum kommen.

    Vielleicht helfen Dir noch diese zwei Checklisten:

    Viele Grüße und Erfolg

    Ralph

  8. Hallo Annett,

    ich habe zum Beispiel die Schichtplanung des heutigen Montags als Bild kopiert, aus einer Praxis, die Mittagspause zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr hat:

    schicht.PNG

     

    So sieht es morgen (Dienstag) aus:

    schicht2.PNG

    Ich selbst habe die Pläne nicht entworfen, diese werden dynamisch von den Praxismanagern erarbeitet.

    Festgelegt habe ich nur, dass es "Schichten" gibt und jede Arbeitsschicht einen klaren Aufgabenbereich haben soll. Aus diesen Anweisungen hat sich ein funktionierendes System entwickelt. In den Plänen hier sieht man, dass alle eine Pause zwischen 13:30 und !4:00 Uhr machen (möchten).

    Bei uns fällt die Aufgabe "Instrumente reinigen" zum Beispiel in den Arbeitsbereich "Labor" und "Bestellungen" in den Bereich "Büro".

    Bedenke bitte, dass diese Schichten von einer Praxis ist, die bis auf 30 Minuten durchgehend geöffnet hat. In einer anderen haben wir eine längere MIttagspause zwischen 12:30 Uhr und 16:00 Uhr.

    Hilft Dir das? Möchtest Du noch weitere Pläne?

    Grüße

    Ralph

  9. Hallo ATei,

    auch ohne Genehmigung darf man als Hausarzt Rezepte über Physio, Ergo und Logopädie ausstellen, solange der Patient sich in "allgemeiner Heilbehandlung" befindet oder regelmäßig vom D-Arzt gesehen wird.

    Hierzu muss man keinen gesonderten Bericht versenden.

    Wir senden unsere BG- und restliche Privatabrechnung auch über die PVS, da läuft alles etwas geordneter ab und ist einfacher.

    Grüße

    Ralph

  10. Hallo ATei,

    ja, die BG-Fälle sind immer für eine Überraschung gut ;)

    vor 15 Stunden schrieb ATei:

    Beim ersten Besuch wird der Ärztliche Unfallbericht erstellt und an die BG geschickt

    Das ist richtig. Soweit ich es überblicke, wird die Rechnung von der BG allerdings nur bezahlt, wenn der Patient in allgemeiner Behandlung bleibt, also wir den Patienten nicht zu einem Durchgangsarzt weiterschicken.

    Das ist echt ärgerlich, da wir oft die initiale Wundversorgung und Begutachtung durchführen. Wir müssen den Patienten aber, zum Beispiel für einen über den Tag hinausgehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder Rö-Kontrolle, zum D-Arzt schicken. Dann ersetzt und die BG keine Kosten. Ausnahme ist, wenn der D-Arzt den Patienten wieder an den Hausarzt zurücküberweist.

    vor 15 Stunden schrieb ATei:

    Muss dann anschließend jedes weitere Quartal dieser Bogen wieder ausgefüllt und dorthin geschickt werden?

    Wenn der Arbeitsunfall in allgemeiner Behandlung beim Hausarzt steht und dieser auch über die Quartalsgrenzen behandelt wird, versenden wir nur die Rechnung an die BG ohne erneuten Bericht. Das hat bisher immer ausgereicht. Einen neuen Bericht versenden wir nur, wenn aus der allgemeinen Behandlung eine "besondere Heilbehandlung" wird.

    Ich habe die Informationsbroschüre der BG und unsere Dokumentation für BG-Unfälle angehängt. Vielleicht hast Du hierzu noch Ideen und Hinweise:

     

    Wie ist das bei euch? Kontrolliert Ihr die Zahlungseingänge der versendeten BG-Rechnungen? Erhaltet Ihr Rücküberweisungen der Durchgangsärzte, nachdem ihr die Patienten dort vorgestellt habt?

  11. Hallo und willkommen auf Teramed :)

    Wow, 14 MFAs einzuteilen im Schichtsystem ist nicht ganz einfach ;) Ihr scheint eine ganz schön große Praxis zu sein.

    Wir haben von einer reinen papiergebunden Schichtplanung auf ein elektronisches Schichtsystem Tool im Internet umgestellt: www.easypep.de

    Ich kann Dir anbieten, dass ich verschiedene Schichtpläne aus unserem System rauskopiere und Dir hier zu Verfügung stelle.

    Es stellt sich für mich die Frage, wieviele und welche Arbeitsplätze ihr besetzt. Bei uns sind das zum Beispiel:

    • Anmeldung 1 und 2
    • Assistenz bzw. Springer für EKG / OP etc.
    • Labor
    • Praxismanagement / Verwaltungsaufgaben
    • Telefon

    Gibt es bei euch noch andere Arbeitsplätze bzw. Einsätze? Wie viele Ärzte müsst ihr "bedienen" ;)

    Grüße

    Ralph

     

     

  12. Hallo und herzlich willkommen auf Teramed :)

    grundsätzlich seid ihr nur zur Behandlung von medizinischen Notfällen verpflichtet. Alle anderen Behandlungen ist ein "kann".

    Dabei sind die medizinischen Notfälle in der Augenheilkunde sicherlich überschaubar. Die Kommunikation mit den Patienten ist in solchen Fällen allerdings recht schwierig.

    Vielleicht würde es helfen, wenn ihr eine Liste mit medizinischen Notfällen der Augenheilkunde, die ambulant versorgt werden können, erstellt? Dann könnten sich die Medizinischen Fachangestellten auch orientieren und es kommt nachher nicht zu Diskussionen.

    Hier hat @Alex2.0 über ein ähnliches Problem geschrieben, in der @KoelnDoc wertvolle Informationen und Tipps gegeben hat:

     

  13. Hallo Sitha,

    ich habe mal unseren Aufklärungsbogen für kleinere chirurgische Eingriffe hier hochgeladen:

    Für diese Eingriffe ist auch eine Aufklärung am gleichen Tag möglich, dies kann auch mündlich erfolgen, am besten in einem anderen Raum als der Eingriffsraum.

    Damit die Patienten verstehen, was bei solchen Eingriffen vor sich geht, nutzen wir in einigen Fällen den obigen Aufklärungsbogen.

  14. Hallo und willkommen auf Teramed :)

    wir führen in unseren hausärztlichen Praxen (Allgemeinmedizin) auch regelmäßig kleinere chirurgische Eingriffe durch, v.a. Nävus-Entfernung zur histologischen Untersuchung,

    Allerdings klären wir die Patienten nur mündlich am selbigen Tag über den Eingriff / Komplikationen auf.

    Besser wäre es natürlich, dass wir dann, wenn ärztlich die Indikation für den Eingriff gestellt wird, dem Patienten einen Aufklärungsbogen geben würden.

    Ich erinnere mich einen solchen Aufklärungsbogen für die kleine Chirurgie in meinen Unterlagen zu haben, ich werde diesen am Wochenende hochladen.

    Spannend wäre es zu erfahren, wie die anderen Arztpraxen das Aufklärungsgespräch und das schriftliche Einverständnis handhaben.

     

  15. Guten Morgen Miriam,

    wir versuchen konsequent die EBM Ziffer 03360 (geriatrisches Basisassessment) zweimal pro Jahr abzurechnen. Hierzu nutzen wir aus, dass z.B. bei uns der Barthel-Index schon hinterlegt ist und wir nur Veränderungen notieren müssen.

    Zur EBM 01732:

    Die Ergebnisse der Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen dürfen seit Dezember 2010 auch elektronisch dokumentiert werden.

    Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-1250/2010-12-16_GU-RL_E-Doku_BAnz.pdf

    Vorausgegangen ist ein Beschluss des GBA, dass die Dokumentationen nicht mehr an die Kassenärztlichen Vereinigungen gesendet werden müssen (https://www.g-ba.de/downloads/34-215-251/2008-06-19-Kinder-Entbuerokratisierung.pdf)

    Leider kann ich mit der HZV-Verträgen in Hessen nicht weiterhelfen, aber sicherlich ein anderes Mitglied von Teramed.

    Anbei noch ein paar Vorlagen zum Geriatrischen Basisassessment in Wordformat, die man direkt in das Praxisprogramm einbinden kann:

     

    Grüße

    Ralph

  16. Guten Morgen Alex,

    das sind ja spannende Fragen. Es tut mir sehr leid für euch, dass die Arbeit gerade so anstrengenden ist.

    Soweit ich es in Erinnerung habe, ist die Arztpraxis immer zur Behandlung von akuten medizinischen Notfällen verpflichtet. Das macht ihr ja auch.

    Chronisch kranke Patienten, die einer kontinuierliche medizinischen Betreuung bedürfen, betreut ihr auch zuverlässig.

    Dann gibt es Patienten, die schnell einen Termin wünschen und die hierzu auch bereit sind, den Arzt bzw. die Arztpraxis zu wechseln. In einigen Fällen sind diese Patienten dann mit einer anderen Arztpraxis unzufrieden und versuchen bei euch wieder ihr Glück.

    Dieser Teil der Patienten ist immer recht gering. Sie verursachen allerdings vor allem bei den Medizinischen Fachangestellten viel Arbeit und emotionalen Stress. Dieser Satz ist wegweisend, da es ein "Totschlagargument" beinhaltet:

    vor 22 Minuten schrieb Alex2.0:

    Sie wollen einen Termin, schließlich sind sie ja bei uns in der Kartei.

    Ich würde vorschlagen, die Diskussion der "Wiederaufnahme" mit diesen Patienten nicht zu führen, sondern vielmehr die Prioritäten bei der Terminvergabe mit dem Arzt klären.

    Die Frage stellt sich für mich, wann diese Patienten einen Termin erhalten. Bei uns kann es sein, dass Patienten am gleichen Tag einen regulären Termin erhalten können. In der Urlaubszeit erhalten einige Patienten erst in 4-6 Wochen oder später einen regulären Termin beim Wunscharzt.

    Wieviele Einwohner hat den eure Ortschaft bzw. wie groß ist denn euer Einzugsgebiet?

    Gibt es noch andere "Optimierungsmöglichkeiten"? Zum Beispiel die Reduktion der Hausbesuche, kontrollierte Wiedereinbestellung von chronisch kranken Patienten?

    Grüße

    Ralph

  17. Hallo Elli,

    willkommen auf Teramed :)

    Die abrechenbaren EBM-Ziffern im Rahmen der Kooperationsverträge mit den Pflegeheimen sind unbudgetiert und können nur von Ärzten abgerechnet werden, die mit dem Pflegeheim einen Kooperationsvertrag geschlossen haben.

    Der betreuende Hausarzt und Facharzt verpflichten sich zu regelmäßigen (und bedarfsgerechten) Visiten sowie einer telefonischen Erreichbarkeit werktags bis 22:00 Uhr. Im Urlaub muss es eine Vertreterregelung geben.

    Die Abrechnungsziffern lauten:

    EBM Ziffer 37100 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für die Betreuung

    Obligater Leistungsinhalt

    persönlicher-Arzt-Patienten-Kontakt, Betreuung eines Patienten einer stationären Pflegeeinrichtung, Kooperation mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften,

    einmal im Behandlungsfall (Quartal), höchstens zweimal im Krankheitsfall (pro Jahr)

    13,05€ oder 125 Punkte

     

    EBM-Ziffer 37102 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 01410 oder 01413 (Besuche)

    Obligater Leistungsinhalt

    persönlicher-Arzt-Patienten-Kontakt, Betreuung eines Patienten einer stationären Pflegeeinrichtung,Kooperation mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften,

    einmal im Behandlungsfall (Quartal)

    13,05€ oder 125 Punkte

     

    EBM-Ziffer 37105 Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt

    Obligater Leistungsinhalt

    Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und der pflegerischen Versorgung in der stationären Pflegeeinrichtung mit weiteren Ärzten, die an der Versorgung gemäß eines Kooperationsvertrages nach § 119b SGB V teilnehmen, sowie einbezogenen Pflegefachkräften,

    Steuerung des multiprofessionellen Behandlungsprozesses,

    einmal im Behandlungsfall (Quartal)

    28,70€ oder 275 Punkte

    Fakultativer Leistungsinhalt

    Koordination der Regelungen zur Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes und Koordination der telefonischen Erreichbarkeit, ggf. unter Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes,

    Die Gebührenordnungsposition 37105 kann nur von einem an der Behandlung beteiligten Vertragsarzt berechnet werden. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung mit den anderen kooperierenden Vertragsärzten zu treffen.

    Sofern die Koordinationspauschale (GOP 37105) angesetzt wird, ist die Berechnung der Kooperationspauschalen (37100 bzw. 37102) im Behandlungsfall ausgeschlossen.

    EBM-Ziffer 37113 Zuschlag zur GOP 01413

    Mitbesuch in Pflegeheimen mit Kooperationsvertrag, wenn ein Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V besteht

    11,60€ oder 106 Punkte

    EBM-Ziffer 37120 Fallkonferenz gemäß § 3 Abs. 3 der Anlage 27 zum BMV-Ä

    Obligater Leistungsinhalt

    patientenorientierte Fallbesprechung mit der Pflegeeinrichtung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften des Pflegeheimes, mit dem ein Kooperationsvertrag für den Versicherten besteht,

    höchstens dreimal im Krankheitsfall

    6,68€ oder 64 Punkte

    Die Gebührenordnungsposition 37120 ist auch bei einer telefonischen Fallkonferenz berechnungsfähig.

    Ein Musterkooperationsvertrag mit Pflegeheimen findest Du hier.

     

    Wir selbst nehmen nicht daran teil, da wir keine telefonische Erreichbarkeit bis 22:00 Uhr gewährleisten können (möchten).

    Existiert bei euch ein Pflegeheim, dass einen solchen Kooperationsvertrag schon unterschrieben hat und eventuell ein Ärztenetz, dass diesen telefonischen, ärztlichen Bereitschaftsdienst organisiert hat?

  18. Das Thema Grippewelle steht wieder im Raum und @MFAimNetz hat einen sehr schönen Artikel zur Grippeimpfung von medizinischen Personal verfasst:

    Mich würden zwei Fragen interessieren:

    • Bist Du gegen die Grippe geimpft?
    • Werden in eurer Arztpraxis alle Ärzte und Medizinische Fachangestellte dazu angehalten, sich impfen zu lassen?

    Auf eure Meinungen bin ich sehr gespannt.

  19. Hallo Polarlys,

    ehrlich gesagt haben wir diese elektronische Version des "Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung" noch nie konsequent ausgefüllt. Früher haben wir es noch papiergebunden durchgeführt, weil wir dachten, dass dies bei der Vorsorgeuntersuchung ausgefüllt werden muss.

    In unserer Software haben wir verschiedene vorgefertigte Textbausteine, z.B. für eine nicht pathologische körperliche Untersuchung. Jeder Arzt hat hier seinen eigenen Text, da die Untersuchung z.T. doch unterschiedlich durchgeführt wird.

    Zusätzlich dokumentiere ich individuelle Besonderheiten.

    Derzeitig nutzen wir z.B. diese zwei Autotexte:

    1.

    AZ normal. Hautbefund ohne Krebsverdacht. Rachenring nicht gerötet. Lymphknoten an Kopf, Hals und Leiste nicht vergrößert tastbar. Lunge frei. Herztöne rein, regelmäßig, kein Geräusch. Abdomen weich, keine vergrößerten Organe tastbar. Grobe Kraft der Extremitäten seitengleich. Kein fokalneurologisches Defizit. Fußpulse tastbar.  Wirbelsäule orthograd ohne Seitenabweichung, kein Klopfschmerz mit freier Beweglichkeit. 

    2.

    Allgemein: guter / adipöser EZ, guter AZ
    normale Beweglichkeit; Haut unauffällig, Augen normale Beweglichkeit, kein Nystagmus, Karotiden kein Strömungsgeräusch, Schilddrüse unauff.
    Cor: HT rein, rhythmisch, keine path. Geräusche.
    Lunge: VAG bds, keine RGs; keine Spastik
    Abdomen: Weich, kein DS,keine Resistenz, DG normal
    Ohren: bds. unauf., Trommelfelle gut einsehbar
    Rachen: nicht gerötet, Mandeln nicht vergrößert, keine Beläge. 
    Nebenhöhlen: Sinus frontalis/maxillaris nicht klopfschmerzhaft. Kein Druckschmerz.  
    Lymphknoten: Cervikal nicht vergrößert, nicht druckschmerzhaft.

     

    Grüße

  20. Hallo ATei,

    jetzt verstehe ich die Problematik erst richtig (shame on me :rolleyes:): Der hausäztliche Fachinternist (Innere Medizn) muss andere Grundpauschalen abrechnen und darf bestimmte EBM-Ziffern nicht ansetzen.

    Ich habe hier eine Vorlage erstellt, vielleicht hilft Dir diese. Bitte melde Dich, wenn etwas fehlt oder verbessert werden kann.

    Danke auch an @MFAimNetz:

    vor 21 Stunden schrieb MFAimNetz:

    Und noch... neu bei der KBV: Online-EBM mit Fachgruppenfilter, Einstellungsmöglichkeit für Favoriten etc. (wenn ihr Zugang zum Safe-Net habt), siehe:

    http://www.kbv.de/html/1150_24898.php

    Dieser Online-EBM Zugriff mit Filterung ist ziemlich nützlich, den kannte ich auch noch nicht.

    Leider ist ein direkter KV-Safenet-Zugang (also über einen KV-Safenet-Router) erforderlich. Diesen müssen wir für jeden einzelnen Arbeitsplatz einrichten. Die Verbindung zum KV-Safenet ist bei uns auch etwas träge. Wie ist das bei euch?

  21. Hallo ATei,

    herzlich willkommen auf teramed.de.

    Wird in eurem MVZ vor allem hausärztlich internistische Leistungen angeboten? Dann kannst Du diese Vorlage nutzen:

    Wenn ihr auch fachärztliche Leistungen, wie z.B. aus der Kardiologie (Echokardiographie, etc.) anbietet, dann schreibe doch kurz, welche Fachrichtung dies ist. 

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