Medizinische Leistungen können in der ambulanten Arztpraxis / MVZ auf verschiedene Weisen abgerechnet werden: Privatpatienten oder als Selbstzahlerleistungen (IGeL) nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ): Patienten erhalten direkt eine ärztliche Rechnung, die die Versicherung (teilweise) erstatten kann Vertragsärztlich nach EBM (Kassenarzt): die Leistungen werden über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse abgerechnet und vergütet Leistungen im Rahmen von Sel