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  • GOÄ-Ziffer 405 – Zuschlag zu Leistungen n. Nr. 415 o. 424


      GOP: 405 Gebühr in Euro: 11.66 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -

    "Der Zuschlag nach Nummer 405 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
    Der Zuschlag nach Nummer 405 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Mit der Gebühr für den Zuschlag nach Nummer 405 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.,"","","","","","","""



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