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  • GOÄ-Ziffer 351 – Kontrastmittelinj. je Halsschlagader


      GOP: 351 Gebühr in Euro: 29.14 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader

    Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5345, 5346, 5348, 5349, 5355, 5356, 5357, 5358 berechnungsfähig.



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