GOÄ-Ziffer 351 – Kontrastmittelinj. je Halsschlagader
GOP: 351
Gebühr in Euro:
29.14 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
Die Leistung nach Nummer 351 ist je Sitzung nicht mehr als zweimal berechnungsfähig.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5345, 5346, 5348, 5349, 5355, 5356, 5357, 5358 berechnungsfähig.
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