Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 286A und mit den Gebühren abgegolten.
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GOÄ-Ziffer 286A – Reinfus. j. weiteren Einheit(min.200 ml)
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GOP: 286A
Gebühr in Euro:
5.83 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer 286 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System bedsidetest) -
Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 286A und mit den Gebühren abgegolten.
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