Die Leistung nach Nummer 258 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
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GOÄ-Ziffer 258 – Injektion intraaortal oder intrakardial
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GOP: 258
Gebühr in Euro:
10.49 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Injektion, intraaortal oder intrakardial - ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter -
Die Leistung nach Nummer 258 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
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