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  • GOÄ-Ziffer 105 – Hornhautentn. aus einem Auge b. e. Toten


      GOP: 105 Gebühr in Euro: 13.41 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten

    Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 105 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.



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