Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 105 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.
-
-
GOÄ-Ziffer 105 – Hornhautentn. aus einem Auge b. e. Toten
-
GOP: 105
Gebühr in Euro:
13.41 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten
Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 105 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.
Rückmeldungen von Benutzern
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Erstelle ein kostenloses Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren und Vorlagen herunterzuladen.
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen oder Vorlagen herunterladen zu können
Benutzerkonto erstellen
Kostenlos ein neues Benutzerkonto erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden