Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 102 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.
-
-
GOÄ-Ziffer 102 – Entn. e. Körperflüssigk. b. einem Toten
-
GOP: 102
Gebühr in Euro:
8.74 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten
Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 102 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.
Rückmeldungen von Benutzern
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Beteilige Dich an der Unterhaltung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später anmelden. Wenn Du bereits Mitglied bist, dann melde Dich an um einen Beitrag in Deinem Namen zu schreiben.
Beachte:Dein Beitrag muss erst von einem Moderator freigeschalten werden, bevor dieser sichtbar wird.