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  • GOÄ-Ziffer 102 – Entn. e. Körperflüssigk. b. einem Toten


      GOP: 102 Gebühr in Euro: 8.74 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten

    Begibt sich der Arzt zur Erbringung der Leistung nach Nummer 102 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach 8 berechnen.



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