Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel
Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
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