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  • GOÄ-Ziffer 5732 – Zuschlag zu den Leistungen 5700 - 5730


      GOP: 5732 Gebühr in Euro: 58.29 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel

    Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.



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