Jump to content

  • GOÄ-Ziffer 5732 – Zuschlag zu den Leistungen 5700 - 5730


      GOP: 5732 Gebühr in Euro: 58.29 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel

    Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Der Zuschlag nach Nummer 5732 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.



    Rückmeldungen von Benutzern

    Recommended Comments

    Keine Kommentare vorhanden



    Beteilige Dich an der Unterhaltung

    Du kannst jetzt schreiben und Dich später anmelden. Wenn Du bereits Mitglied bist, dann melde Dich an um einen Beitrag in Deinem Namen zu schreiben.
    Beachte:Dein Beitrag muss erst von einem Moderator freigeschalten werden, bevor dieser sichtbar wird.

    Gast
    Ein Kommentar hinzufügen

    ×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

      Only 75 emoji are allowed.

    ×   Dein Link wurde automatisch eingefügt.   Alternativ als einfachen Link darstellen

    ×   Your previous content has been restored.   Clear editor

    ×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

    Lädt...

×
×
  • Neu erstellen...

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Datenschutzerklärung