Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1447, 1448 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 1439 – Abtr. von Auswüchsen d. Nasenscheidewand
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GOP: 1439
Gebühr in Euro:
21.57 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1447, 1448 berechnungsfähig.
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