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GOÄ-Ziffer 1276 – Entfernung v. Fremdkörpern instrumentell
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GOP: 1276
Gebühr in Euro:
4.31 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfläche, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut
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