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  • GOÄ-Ziffer 1055 – Schwangerschaftspbbruch bis 12. Woche


      GOP: 1055 Gebühr in Euro: 46.63 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -

    Neben der Leistung nach Nummer 1055 ist die intravaginale oder intrazervikale Applikation von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1056 berechnungsfähig.



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