GOÄ-Ziffer 1055 – Schwangerschaftspbbruch bis 12. Woche
GOP: 1055
Gebühr in Euro:
46.63 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
Neben der Leistung nach Nummer 1055 ist die intravaginale oder intrazervikale Applikation von Prostaglandin-Gel nicht gesondert berechnungsfähig.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1056 berechnungsfähig.
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