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  • GOÄ-Ziffer 835 – Erhebung der Fremdanamnese


      GOP: 835 Gebühr in Euro: 3.73 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind

    Die Leistung nach Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 22, 30, 34, 835, 860 berechnungsfähig.



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