GOP: 835
Gebühr in Euro:
3.73 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
Die Leistung nach Nummer 860 ist im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 22, 30, 34, 835, 860 berechnungsfähig.
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