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  • GOÄ-Ziffer 631 – Anlegung eines Schrittmachers


      GOP: 631 Gebühr in Euro: 64.70 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Anlegung eines transvenösen temporären Schrittmachers - einschließlich Venenpunktion, Elektrodeneinführung, Röntgendurchleuchtung des Brustkorbs und fortlaufender EKG-Kontrolle -



    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 260 berechnungsfähig.



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