Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 603, 604, 610, 612 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 608 – Ruhespirographische Teiluntersuchung
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GOP: 608
Gebühr in Euro:
4.43 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest), insgesamt
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 603, 604, 610, 612 berechnungsfähig.
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