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  • GOÄ-Ziffer 608 – Ruhespirographische Teiluntersuchung


      GOP: 608 Gebühr in Euro: 4.43 € Steigerungsfaktor: 1,8 – Technische Leistung normal
    Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest), insgesamt



    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 603, 604, 610, 612 berechnungsfähig.



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