Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 472, 473, 474 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 475 – Lumbalanästh. 2. und jeder weitere Tag
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GOP: 475
Gebühr in Euro:
26.23 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 472, 473, 474 berechnungsfähig.
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