Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 472, 473, 475 berechnungsfähig.
-
-
GOÄ-Ziffer 474 – Lumbalanästhesie mehr als 5 Stunden
-
GOP: 474
Gebühr in Euro:
52.46 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 472, 473, 475 berechnungsfähig.
Rückmeldungen von Benutzern
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Beteilige Dich an der Unterhaltung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später anmelden. Wenn Du bereits Mitglied bist, dann melde Dich an um einen Beitrag in Deinem Namen zu schreiben.
Beachte:Dein Beitrag muss erst von einem Moderator freigeschalten werden, bevor dieser sichtbar wird.