Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 473, 474, 475 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 472 – Lumbalanästhesie mehr als 2 Stunden
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GOP: 472
Gebühr in Euro:
46.63 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 470, 471, 473, 474, 475 berechnungsfähig.
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