Ein Gastbeitrag von Katja Saalfrank
Seit dem 17. April2014 sind die neuen Änderungen der Qualitätsmanagementrichtlinien des G-BAs (Gemeinsamer Bundesausschuss) für Arztpraxen in Kraft getreten. Die Hauptänderungen betreffen die Themen Risiko- und Fehlermanagement und die Patientensicherheit aus dem Paragraphen 4 - Instrumente des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements der Richtlinie. Die Begründungen hierfür liegen in den Neuerungen des Patientenrechtegesetzes, das bereits am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Neben dem Fehlermanagement soll durch das Risikomanagement gewährleistet werden, dass mögliche Risiken im Vorfeld erkannt, ausgeschlossen oder verhindert werden.
Wie lässt sich Risiko- und Fehlermanagement in der Arztpraxis konkret umsetzen?
Wichtig ist hierzu, dass grundsätzlich eine positive Grundeinstellung zur Thematik besteht und Bereitschaft der Praxis vorhanden ist, sich damit auseinanderzusetzen. Dies kann nur gemeinsam im Team funktionieren. Die Delegation des gesamten Qualitätsmanagement auf eine einzelne Person, meistens eine medizinische Fachangestellte, befreit die restlichen Mitarbeiter nicht von einem aktiven Engagement.
Alle sitzen in einem Boot (Praxis), von den Ärzten bis zu den Auszubildenden.
Suche nach einer Lösung anstelle eines Schuldigen
Die Aufgabenstellung eines Risiko- und Fehlermanagements bedeutet schrittweise vorzugehen:
- Risiko und Fehler identifizieren
- Ursache dieses Zustandes feststellen
- Lösungen für die Vermeidung festlegen
Die Kür liegt darin, dass man diesen Prozess sachlich betrachtet und nicht Schuldige an den Pranger stellt. Fehler an anderen zu finden ist immer sehr leicht. Fehler und Risiken aber systematisch und sachlich aufzuarbeiten eine andere Grundeinstellung. Überlegen Sie selbst genau, wie mit Fehlern in Ihrer Praxis umgegangen wird.
Wie gehen die Medizinischen Fachangestellte (Arzthelferin) und Ärzte mit Fehlern um?
Einen praktischen Hinweis zu der Derzeiting Einstellung der MFA und Ärzte erhalten Sie, indem Sie spontan jemanden auf einen Fehler aufmerksam machen, den sie / er nicht zu verantworten hat:
- "Die Apotheke hat angerufen, das Rezept von Herrn XYZ ist wiederholt unleserlich"
- "Die Pflanzen in den Behandlungszimmern sind immer staubig"
- "Die Patienten beschweren sich, dass die Telefonleitung immer besetzt ist"
Welche Antwort erhalten Sie:
- "Das habe ich nicht gemacht / Dafür bin ich nicht zuständig / Das kann nicht sein" oder
- "Soll ich das aufschreiben, so dass wir eine Lösung in der nächsten Teamsitzung finden?"
Mustervorlage Fehler- und Risikomangement
Hier finden Sie als Download eine Mustervorlage zum Thema Fehlermanagement und -dokumentation.
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