Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 562 – Reizbehandlung mit UV mehrerer Bezirke
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GOP: 562
Gebühr in Euro:
2.68 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 538, 560, 561 berechnungsfähig.
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