GOP: 560
Gebühr in Euro:
1.81 €
Steigerungsfaktor:
1,8 – Technische Leistung normal
Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
Werden mehrere Kranke gleichzeitig mit Ultraviolettlicht behandelt, so darf die Nummer nur einmal berechnet werden.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 538, 561, 562 berechnungsfähig.
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