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  • GOÄ-Ziffer 445 – Zuschlag amb. Durchf. oper. Leistungen


      GOP: 445 Gebühr in Euro: 128.23 € Steigerungsfaktor: 1,0 – Zuschlag
    Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind

    Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 ist die erbrachte Operationsleistung mit der höchsten Punktzahl. Eine Zuordnung des Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 zu der Summe der jeweils ambulant erbrachten einzelnen Operationsleistungen ist nicht möglich. Der Zuschlag nach Nummer 445 ist nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben Tag wegen derselben Erkrankung in stationäre Krankenhausbehandlung aufgenommen wird

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 442, 443, 444, 445 berechnungsfähig.



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