Die Leistung nach Nummer 422 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 422 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 401, 404, 423, 424 berechnungsfähig.
Recommended Comments
Keine Kommentare vorhanden
Beteilige Dich an der Unterhaltung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später anmelden. Wenn Du bereits Mitglied bist, dann melde Dich an um einen Beitrag in Deinem Namen zu schreiben.
Beachte:Dein Beitrag muss erst von einem Moderator freigeschalten werden, bevor dieser sichtbar wird.