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  • GOÄ-Ziffer 413 – Ultraschallunters. Hüftgel. b. Säugling


      GOP: 413 Gebühr in Euro: 16.32 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder KIeinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

    Die Leistung nach Nummer 413 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 413 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 410, 412, 415, 417, 418 berechnungsfähig.



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