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  • GOÄ-Ziffer 412 – Ultraschallunters. Schädel bei Säugling


      GOP: 412 Gebühr in Euro: 16.32 € Steigerungsfaktor: 2,3 – Ärztliche Leistung normal
    Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr

    Die Leistung nach Nummer 412 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
    Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 412 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.

    Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 410, 413, 415, 417, 418 berechnungsfähig.



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