"Der Zuschlag nach Nummer 406 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Nummer 406 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Mit der Gebühr für den Zuschlag nach Nummer 406 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.,"","","","","","","""
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 401 berechnungsfähig.
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