"Der Zuschlag nach Nummer 404 ist nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Nummer 404 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
Mit der Gebühr für den Zuschlag nach Nummer 404 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.,"","","","","","","""
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 422, 423, 644, 645, 649, 1754 berechnungsfähig.
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