"Mehr als 80 Intrakutantests sind je Behandlungsfall nicht berechnungsfähig.
Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 391 sind die Kosten abgegolten.,"","","","","","","""
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