"Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
Mit der Gebühr für die Leistung nach Nummer 390 sind die Kosten abgegolten.,"","","","","","","""
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