Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5361 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 370 – Kontrastmittelinjektion, Gänge/Hohlräume
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GOP: 370
Gebühr in Euro:
11.66 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln - gegebenenfalls intraoperativ -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5361 berechnungsfähig.
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