Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5353, 5354, 5355, 5359, 5360 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 347 – Jede weitere Hochdruckinj. v. Kontrastm.
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GOP: 347
Gebühr in Euro:
8.74 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346 -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5353, 5354, 5355, 5359, 5360 berechnungsfähig.
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