Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5353, 5354, 5355, 5359, 5360 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 345 – Kontrastmittelinj. intrav.(m.a. 10 Min.)
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GOP: 345
Gebühr in Euro:
7.58 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5353, 5354, 5355, 5359, 5360 berechnungsfähig.
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