Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5353, 5354, 5355, 5359, 5360 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 344 – Kontrastmittelinj. intrav. (bis 10 Min.)
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GOP: 344
Gebühr in Euro:
5.83 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Intravenöse Einbringung des Kontrastrnittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 5353, 5354, 5355, 5359, 5360 berechnungsfähig.
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