Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 2189, 2190, 2191, 2192, 2193, 2195, 2196, 5050, 5060, 5070 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 302 – Punktion eines Schulter- o. Hüftgelenks
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GOP: 302
Gebühr in Euro:
14.57 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 2189, 2190, 2191, 2192, 2193, 2195, 2196, 5050, 5060, 5070 berechnungsfähig.
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