Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 285 und mit den Gebühren abgegolten.
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GOÄ-Ziffer 285 – Aderlaß von mindestens 200 ml Blut
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GOP: 285
Gebühr in Euro:
6.41 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband -
Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistung nach Nummer 285 und mit den Gebühren abgegolten.
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