Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 269A berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 269 – Akup. zur Behandl. von Schmerzen, je S.
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GOP: 269
Gebühr in Euro:
11.66 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 269A berechnungsfähig.
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