"Die Leistung nach Nummer 261 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
Die Leistung nach Nummer 261 ist im Zusammenhang mit einer Anästhesie/ Narkose nicht berechnungsfähig für die Einbringung von Anästhetika, Anästhesieadjuvantien und Anästhesieantidoten.
Wird die Leistung nach Nummer 261 im Zusammenhang mit einer Anästhesiel Narkose berechnet, ist das Medikament in der Rechnung anzugeben.,"","","","","","","""
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