Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 355, 356, 357, 360, 361, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 648 berechnungsfähig.
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GOÄ-Ziffer 260 – Legen eines art. Katheter o. Venenkath.
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GOP: 260
Gebühr in Euro:
11.66 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters - einschließlichFixation -
Die Leistung ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 355, 356, 357, 360, 361, 626, 627, 628, 629, 630, 631, 632, 648 berechnungsfähig.
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