Die Leistung nach Nummer 256 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
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GOÄ-Ziffer 256 – Injektion in den Periduralraum
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GOP: 256
Gebühr in Euro:
10.78 €
Steigerungsfaktor:
2,3 – Ärztliche Leistung normal
Injektion in den Periduralraum
Die Leistung nach Nummer 256 ist nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden.
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